"Deutsche Online-Händler müssen in jedem betroffenen EU-Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen, wenn sie dort nicht niedergelassen sind und Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals unmittelbar an Endabnehmer bereitstellen."
"Deutsche Online-Händler müssen in jedem betroffenen EU-Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen, wenn sie dort nicht niedergelassen sind und Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals unmittelbar an Endabnehmer bereitstellen."
Falls du einen solchen Link findest, lass es mich wissen. Es kennt sich nämlich niemand wirklich aus.
Ansonsten: www.wko.at/abfall/eu-ve...
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Ansonsten: www.wko.at/abfall/eu-ve...