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Art. 21 Abs. 2 GG ist seit 1949 Teil des Grundgesetzes und erlaubt das Verbot verfassungswidriger Parteien. Quelle: Bundesministerium des Innern, Parteiverbot.
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#Faktencheck #Desinformation
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Demokratie braucht Menschen, die hinsehen, nachfragen, widersprechen.
Ruhige Fakten gegen Parolen: gegenrede.app
#TagDesGrundgesetzes
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