# fortfuehrung
was spricht fuer das weiterfuehren des ukrainischen rueckeroberungskampfes gegen russland?

-fortfuehrung der tests neuster waffen- & kampftechniken
-rueckerlangung der kontrolle ueber die bodenschaetze in der ostukraine
-investitionen in die auslaendischen ruestungsbetriebe
-ausbluten russlands
October 5, 2026 at 3:29 PM
ein menschliches und voelkerrechtliches argument zur fortfuehrung rueckeroberungskampfes gibt es nicht, denn jede sekunde weiterkaempfen bedeutet mehr tote und verletzte.

das ist gegen die menschlichkeit, gegen das voelkerrecht.

der schutz des lebens gebietet die kapitulation!
October 5, 2026 at 3:33 PM
mit dem anbringen des eisernen kreuzes an der quadriga auf dem brandenburger tor, begann die fortfuehrung dessen, was die erfolge der sowjetunion gestoppt hatten.

seit diesem zeitpunkt wurde die welt kriegerischer und die verbliebenen maechte fingen an, ihre macht zu erweitern und zu festigen.
October 4, 2026 at 7:52 AM
Gericht verpflichtet Sparkasse Göttingen zur Fortführung des Kontos der Roten Hilfe

https://rote-hilfe.de/meldungen/gericht-verpflichtet-sparkasse-goettingen-zur-fortfuehrung-des-kontos-der-roten-hilfe

> Die Rote Hilfe e. V. hat im Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen wichtigen […]
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social.tchncs.de
January 16, 2026 at 1:39 PM
Wenn unsere Abhängigkeit von Fossil-Importen für 1/3 der Inflation verantwortlich ist, dann find ich es etwas billig nur die fortfuehrung der Subventionierung von fossilen Energieträgern zu fordern.
Was ist mit Maßnahmen, die unsere Abhängigkeit reduzieren?
May 20, 2026 at 9:33 AM
Bildungspartnerschaften sichern schulische Innovationen nachhaltig. Hier ein Beispiel vom Deutsch-Französischem Gymnasium in Saarbrücken. #blueLZ
https://dfg-lfa.org/2024/05/erfolgreiche-entscheidungsfindung-fortfuehrung-der-medien-und-methodenarbeit-am-deutsch-franzoesischen-gymnasium/
May 29, 2024 at 4:03 AM
#news ⚡ Bundeswehr für Fortführung der Ukraine-Ausbildungsmission: Unter dem Dach der Europäischen Union will die Bundeswehr auch künftig die Armee der Ukraine für den Abwehrkampf gegen Russland rüsten... https://hubu.de/?p=341758 |# bundeswehr# fortfuehrung# hubu
September 1, 2026 at 4:02 AM
#news ⚡ Berlin hofft auf Fortführung von Lindsey Grahams „Vermächtnis“: Die Bundesregierung hofft, dass sich der Tod von US-Senator Lindsey Graham nicht negativ auf die transatlantischen Beziehungen auswirk... https://hubu.de/?p=335080 |# berlin# fortfuehrung# grahams# linds
July 13, 2026 at 11:18 AM
er ist mit vielen versprechen angetreten, aber nicht viel konnte er bisher durchsetzen. er muss ein zig milliarden dollar defizit handhaben.

bei seinen einsparungen muessen sogar stadtbedienstete auf die fortfuehrung ihrer renteneinzahlungen bangen. toller vertreter.
June 26, 2026 at 4:45 PM
Die Fortführung der Textilkette Palmers aus Wiener Neudorf ist gesichert. Das Lingerie-Unternehmen Change of Scandinavia übernimmt die angeschlagene Wäsche ...
https://www.puls24.at/news/wirtschaft/sanierung-abgeschlossen-fortfuehrung-gesichert-skandinavier-uebernehmen-palmers/420981
June 30, 2025 at 2:53 PM
Ein gepflegtes Ortsbild ist mehr als Ästhetik – es ist ein Zeichen von Lebensqualität, Heimatliebe und wirtschaftlicher Attraktivität.
<a href="https://rheinruhraktuell.de/winterberg-frischer-anstrich-fuer-die-ganze-stadt-rat-beschliesst-fortfuehrung-von-hof-und-fassadenprogramm/" class="hover:underline text-blue-600 dark:text-sky-400 no-card-link" target="_blank" rel="noopener" data-link="bsky">https://rheinruhraktuell.de/winterberg-frischer-anstrich-fuer-die-ganze-stadt-rat-beschliesst-fortfuehrung-von-hof-und-fassadenprogramm/
April 8, 2026 at 7:24 PM
#news ⚡ Sachsen-Anhalt dringt auf Fortführung der Grenzkontrollen: Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hält es für unerlässlich, dass die Bundesregierung am Prinzip der Grenzkontrol... https://hubu.de/?p=282890 |# fortfuehrung# grenzkontrollen# sachsenanh
June 15, 2025 at 10:04 PM
#Oettinger sollte in Zukunft die Pointen für Mario Barth schreiben.#s21 #comedy

youtu.be/LvZTtFn0SYM
Günther H. Oettinger erklärt Frankreich - Freiburg, 20.11.2011
WICHTIG !!! Der Widerstand geht weiter... http://openpetition.de/petition/online/stuttgarter-erklaerung-zur-fortfuehrung-des-widerstandes-gegen-stuttgart-21 Günther H. Oettinger: "Sie sagen, alle(s) seien Kopfbahnhöfe. Stimmt doch gar nicht! Strasbourg - Durchgangsbahnhof. Karlsruhe - Durchgangsbahnhof. Es stimmt, Paris ist ein Kopfbahnhof. Gare de l'Est. Warum? Weil es westlich von Paris keine Menschen mehr gibt, sondern (nur) Kühe und Atlantik. - Stuttgart, aber Stuttgart ist/liegt? mittendrin. Das heißt, in Paris stellt das Thema sich gar nicht, und in Stuttgart ist das Thema elementar, und hinzu kommt, alle neuen Bahnhöfe, alle (so?..) Bahnhöfe werden im Regelfall als Durchgangsbahnhof gebaut. Deswegen spricht viel, nein alles für Stuttgart als Durchg'bahnhof hoch auf den Flughafen." Le commissaire européen pour l'énergie G. H. Oettinger a dit pendant une discussion publique : " Personne ne vit à l'ouest de Paris, là il y a seulement des vaches et l'Atlantique" Dank an S. Mulot! Inzwischen auch in einem witzigen Clip der Firma Sixt zu sehen: http://www.youtube.com/watch?v=mJuFkWncwaA Und hier der ganze Rest, das zweistündige Freiburger Duell zwischen Günther Oettinger und Boris Palmer zu Stuttgart21: Teil 1 http://www.youtube.com/watch?v=rgku5165VGg Teil 2 http://www.youtube.com/watch?v=-ZCw82qzbdw Teil 3 http://www.youtube.com/watch?v=Fet22gawXQY Teil 4 http://www.youtube.com/watch?v=gz2qnCNLe6U
t.co
January 12, 2025 at 11:08 PM
June 21, 2025 at 6:13 AM
Deutschlandticket für 2025 gesichert - Zukunft aber offen
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.oeffentlicher-nahverkehr-wissing-fuer-dauerhafte-fortfuehrung-des-deutschlandtickets.dedfe1fe-dd10-4602-a355-2b9495320adf.html

Kurz vor Weihnachten haben Nutzer des Deutschlandtickets nach […]
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December 20, 2024 at 3:05 PM
Gericht verpflichtet Sparkasse Göttingen zur Fortführung des Kontos der Roten Hilfe https://rote-hilfe.de/meldungen/gericht-verpflichtet-sparkasse-goettingen-zur-fortfuehrung-des-kontos-der-roten-hilfe
Gericht verpflichtet Sparkasse Göttingen zur Fortführung des Kontos der Roten Hilfe
rote-hilfe.de
January 16, 2026 at 1:39 PM
»Debatte um Energiepolitik: Reiche hält Fortführung von Nord-Stream-2-Zertifizierung für denkbar«

https://www.n-tv.de/ticker/Reiche-haelt-Fortfuehrung-von-Nord-Stream-2-Zertifizierung-fuer-denkbar-article26098718.html

»Die EU hat in ihrem 18. Sanktionspaket gegen Russland am 18. Juli 2025 ein […]
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October 16, 2025 at 12:35 PM
Fortführung meiner Programmbeschwerde gegen das Sommerinterview mit Alice Weidel
Langsam wird es langweilig. Meiner Programmbeschwerde gegen das Sommerinterview mit Alice Weidel ging es ebenso, wie meiner Beschwerde über den Brennpunkt mit Tino Chrupalla, sie wurde von der Intendantin abgewiesen. Daraufhin habe ich mich an den Rundfunkrat direkt gewandt. Ich dokumentiere hier die Ablehnung und meine Antwort. Am 20. Juli strahlte die ARD im Rahmen ihrer Sommerinterviews ein Gespräch mit Alice Weidel von der AfD aus. In diesem Interview verweigerte sie ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tätigte auch sonst Äußerungen, deren Wahrheitsgehalt während der Sendung nicht überprüft und eingeordnet werden konnte, weil sie live war. Dagegen legte ich am nächsten Tag Programmbeschwerde ein. Außerdem verwies ich darauf, dass man solche Interviews auch aufzeichnen könne, um die Lügen gleich während der Sendung journalistisch einordnen zu können. Wie erwartet erhielt ich daraufhin am 08.09.2025 von der zuständigen RBB-Intendantin Ulrike Demmer folgende Antwort: „Sehr geehrter Herr Bertrams, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Juli 2025 zum ARD-Sommerinterview im „Bericht aus Berlin“ mit Alice Weidel am 20. Juli 2025. Rückmeldungen zu unserer journalistischen Berichterstattung sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Qualitätskontrolle. Sie äußern sinngemäß den Vorwurf, die Berichterstattung stünde im Widerspruch zu wesentlichen Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags. Damit rügen Sie einen Verstoß gegen die Programmgrundsätze des Rundfunk Berlin-Brandenburg gem. § 3 des rbb-Staatsvertrags und haben damit eine Programmbeschwerde eingelegt. Gemäß § 13 Abs. 2 rbb-Staatsvertrag entscheidet zunächst die Intendantin über Programmbeschwerden. Wir haben zu dieser Sendung eine Vielzahl an Zuschriften erhalten, weshalb wir uns dazu entschieden haben, grundsätzlich Stellung zu nehmen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Bemängelt wurde insbesondere, dass durch die Einladung von Alice Weidel der AfD eine Bühne im ARD-Sommerinterview geboten worden sei, und dies, obwohl die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Im Rahmen des Interviews hätten menschenverachtende und diskriminierende Aussagen unwidersprochen getätigt werden können. Falschaussagen durch Alice Weidel seien nicht oder nicht hinreichend korrigiert worden. Darüber hinaus wurde von einigen Zuschauern moniert, dass das Interview ausgerechnet am 20. Juli stattgefunden hat, d.h. am selben Tag, an dem 1944 das Stauffenberg-Attentat stattfand. Zu der Einladung von Alice Weidel haben uns folgende Überlegungen bewogen: Zu den bekannten ARD-Sommerinterviews werden seit Jahren der Bundeskanzler sowie die Parteivorsitzenden aller in Fraktionsstärke im Bundestag vertretenen Parteien eingeladen. Hierzu gehört auch Alice Weidel als Fraktionsvorsitzende der im Bundestag als stärkste Oppositionsfraktion vertretenen AfD. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch sowie die sogenannte „Stillhaltezusage“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ändern an diesem Umstand zunächst einmal nichts. Als öffentlich-rechtlicher Rundfunk sind wir bei der Erfüllung unseres Auftrags grundsätzlich an die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit gebunden. Wir verstehen unseren Auftrag dahingehend, dass wir in unseren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen möchten. Auf Grund der oben beschriebenen Formatstruktur der ARD-Sommerinterviews haben wir uns vor diesem Hintergrund dazu entschieden, bei diesem politischen Gesprächsformat Politikerinnen und Politiker aller im Bundestag in Fraktionsstärke vertretenen Parteien einzuladen, um damit das politische Feld in seiner gesamten Breite abzubilden und unsere Zuschauer unmittelbar über die aktuellen Positionen aller Fraktionsparteien zu informieren. Aus diesem Grund wurde auch Alice Weidel zu den Sommerinterviews eingeladen. Sofern beanstandet wird, dass die von Alice Weidel getätigten Aussagen teilweise nicht der Wahrheit entsprochen hätten und keine ausreichende Korrektur oder Einordnung solcher Aussagen durch unseren Moderator stattgefunden habe, so nehmen wir diesen Kritikpunkt sehr ernst. Unsere Redaktion ist bemüht, von einem Interviewpartner getätigte potenziell unwahre oder irreführende Aussagen bereits während der Live-Sendung zu überprüfen. Eindeutige Falschaussagen sollen so noch während der Sendung von unseren Moderatorinnen und Moderatoren richtiggestellt werden können. Für Fälle, in denen keine unmittelbare Korrektur innerhalb der Sendung möglich war, bieten wir den Faktencheck auf der Internetseite tagesschau.de/faktenfinder, auf den wir auch regelmäßig während der Sendung hinweisen. Strittige Punkte werden sodann in diesem Faktencheck aufgegriffen und eingeordnet, im vorliegenden Beispiel etwa das Thema „Anzahl ausreisepflichtiger Syrer“. Wir sind uns allerdings dessen bewusst, dass der Wechsel in ein anderes Medium, um den Faktencheck abzurufen, zumindest für einen Teil unserer Zuschauer mit gewissen Hürden verbunden sein kann. Was die Kritik am Datum des Sommerinterviews anbelangt: Die ARD-Sommerinterviews werden in der parlamentarischen Sommerpause auf dem Sendeplatz vom „Bericht aus Berlin“ am Sonntag aufgenommen und ausgestrahlt. Die Verteilung der Interviews über den Sommer ist von verschiedenen Faktoren abhängig, nicht zuletzt auch von der Terminplanung der Interviewten. Bitte seien Sie versichert, dass rein organisatorische Gründe zu der Wahl des Interviewtermins mit Alice Weidel geführt haben und keinerlei Zusammenhang mit dem Jahrestag des Stauffenberg-Attentats bestand. Wir verstehen, dass diese Terminierung als unpassend wahrgenommen werden konnte und bitten hierfür um Entschuldigung. Aus den oben genannten Gründen sehen wir in der Gesamtschau im vorliegenden Fall keine Verletzung der geltenden Programmgrundsätze. Daher weisen wir Ihre Programmbeschwerde als unbegründet zurück. Gemäß § 13 Abs. 3 rbb-Staatsvertrag haben Sie nun die Möglichkeit, den Rundfunkrat in dieser Angelegenheit anzurufen.“ Das habe ich auch prompt getan. Ich selbst hatte das Datum des 20. Juli gar nicht gerügt, das schrieb die Intendantin aber in ihr Antwortschreiben hinein. Das, was ich aber wirklich wollte, nämlich einen anderen Umgang mit der AfD, ließ sie völlig unbeachtet. Ich schrieb ihr folgendes Antwortbriefchen, nachdem ich eine Weile recherchiert hatte: „An den Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Betreff: Anrufung des Rundfunkrats – Programmbeschwerde zum ARD-Sommerinterview mit Alice Weidel (Sendung vom 20.07.2025) / Ablehnungsbescheid der Intendantin vom 08.09.2025 Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrats, hiermit rufe ich – nach erfolgloser Programmbeschwerde gegenüber der Intendantin – den Rundfunkrat an. Gegenstand ist die Live-Ausstrahlung und redaktionelle Behandlung des ARD-Sommerinterviews mit Frau Alice Weidel am 20. Juli 2025 im „Bericht aus Berlin“. Die Intendantin hat meine Beschwerde mit Schreiben vom 08.09.2025 als unbegründet zurückgewiesen und zugleich ausdrücklich auf die Möglichkeit der Anrufung des Rundfunkrats hingewiesen. Nach dem rbb-Staatsvertrag entscheidet zunächst die Intendantin über Programmbeschwerden; in der Folge kann der Rundfunkrat angerufen werden. Dies ist nach meiner Ansicht auch deshalb geboten, weil die Intendantin sich mit meinen Kernaussagen gar nicht auseinandnergesetzt und mir ein formales Schreiben geschickt hat, in dem meine Argumente keinesfalls gewürdigt und schon gar nicht widerlegt wurden. Ich beantrage, festzustellen, dass die gewählte Form (Live-Interview) und die unterlassene unmittelbare redaktionelle Einordnung wesentlicher Aussagen mit dem gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht vereinbar waren, und den rbb zu geeigneten Vorkehrungen zu verpflichten (siehe Anträge unter Ziff. 5). 1. Maßstab: Auftrag, Sorgfalt und demokratische Funktion des ÖRR Der Medienstaatsvertrag (MStV) verpflichtet Berichterstattung und Informationssendungen zu unabhängiger, sachlicher Darstellung; Nachrichten müssen vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft geprüft werden; Kommentare sind deutlich zu trennen. Der rbb-Staatsvertrag verlangt, dass der rbb „zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beiträgt“, die Vielfalt der bestehenden Meinungen in der Gesamtheit seiner Angebote ausgewogen abbildet und insbesondere bei Informationsangeboten gewissenhafte Recherche, Wahrheitstreue und Sachlichkeit sicherstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat die besondere verfassungsrechtliche Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als „Medium und Faktor des Prozesses freier Meinungsbildung“ betont; die Programmgestaltung ist am Ziel umfassender Information und Vielfaltssicherung ausgerichtet, nicht an bloßer formaler Gleichbehandlung. Ebenfalls verfassungsrechtlicher Standard ist die angemessene Berücksichtigung der wesentlichen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte – ohne daraus eine Pflicht zu identischen Formaten oder Live-Plattformen abzuleiten. Konsequenz: Die rechtlichen Maßstäbe verlangen journalistische Einordnung im Programm selbst. Wo Live-Formate sachgerechte Prüfung und Einordnung regelmäßig verhindern, muss der Veranstalter sein Format so wählen, dass die gesetzlichen Pflichten im Programm erfüllt werden können – eine Verlagerung auf nachgelagerte Online-Faktenchecks genügt dem Gesetzeszweck nicht. 2. Sachverhalt im Kern Im Sommerinterview verweigerte Frau Weidel trotz mehrfacher Nachfrage ein klares Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat, diskreditierte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als politisch gesteuert und stellte dessen Legitimität pauschal in Frage. Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz ist Gegenstand der öffentlichen Debatte und wurde am 2. Mai 2025 breit berichtet. Unstreitig verweist der rbb zur Einordnung strittiger Aussagen auf Faktenfinder-Beiträge außerhalb der Sendung. Das genügt aber nicht, um die Anforderungen aus MStV § 6 und dem rbb-Staatsvertrag während der Ausstrahlung zu erfüllen. 3. Rechtswidrige Formatentscheidung: Live-Interview ohne hinreichendes Korrektiv a) Sorgfalt vor Verbreitung – im Live-Betrieb besonders zu sichern MStV § 6 verlangt Prüfung auf Wahrheit und Herkunft vor Verbreitung. In Live-Formaten ist diese Prüfung systemisch erschwert. Wer sich dennoch für Live entscheidet, muss kompensierende Mechanismen vorhalten (z. B. eingeblendete Fakten-Kacheln, sofortige Gegenrecherche-Units, harte Moderations-Stopps, ggf. Abbruch). Die ARD-Redaktion verwies stattdessen auf spätere Online-Faktenchecks. Das verfehlt den gesetzlichen Prüfungsanspruch im sendenden Programm. b) Vielfalt ≠ Format-Gleichheit Die Intendantin begründet die Einladung mit dem Ziel, Parteivorsitzende aller Fraktionen in Fraktionsstärke gleich zu behandeln. Doch der verfassungsgerichtliche Maßstab fordert angemessene Berücksichtigung, keine schematische Gleichstellung in identischen Formaten. Gerade bei Akteuren, die Institutionen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung delegitimieren, kann – und muss – die Form der Darstellung abweichen, damit die Einordnungspflichten eingehalten werden. c) Einordnung im Programm – nicht im Nebenmedium Der Verweis auf den Faktenfinder (Telemedium) ersetzt die Programm-Sorgfalt nicht. Der rbb-Staatsvertrag bindet die journalistische Leistung im Programm; erst recht gilt dies, wenn das Live-Format bewusst die Möglichkeit redaktioneller Bearbeitung ausschließt. 4. Umgang mit extremistischen Akteuren: internationale Praxis und redaktionelle Verantwortung In Belgien (französischsprachige Gemeinschaft) existiert seit den 1990er-Jahren ein „cordon sanitaire médiatique“: Medien geben verfassungsfeindlichen, insbesondere rechtsextremen Kräften keine direkte Live-Plattform, sondern berichten kontextualisiert und indirekt. Dieser Medien-Cordon ist rechtlich geregelt (u. a. durch Dekrete und das Reglement des Conseil supérieur de l’audiovisuel – CSA) und Teil des journalistischen Kodex. Ich verkenne nicht, dass Deutschland ein anderes Rechtsregime hat. Aber die belgische Praxis zeigt: Meinungsfreiheit und redaktionelle Verantwortung schließen sich nicht aus. Es gibt kein Grundrecht auf ein Live-Mikrofon im öffentlich-rechtlichen Fernsehen; geboten ist eine verantwortete Darstellung, die Demokratie- und Menschenwürde-Schutz (Art. 1 GG, FDGO) ernst nimmt – exakt das verlangt unser Rundfunkrecht. 5. Anträge an den Rundfunkrat Ich beantrage, der Rundfunkrat möge: 1. Feststellen, dass die Entscheidung, das Sommerinterview mit Frau Weidel live auszustrahlen, in der konkreten Ausgestaltung gegen die Sorgfaltspflichten des MStV (§ 6) und gegen den Programmauftrag des rbb-Staatsvertrags (§ 3) verstieß, weil eine ausreichende Prüfung/Einordnung im Programm nicht sichergestellt war. 2. Den rbb verpflichten, für Live-Formate mit hohem Desinformations-/Delegitimierungsrisiko verbindliche Schutzmechanismen festzulegen, u. a.: – Echtzeit-Fakten-Einblendungen und harte Moderations-Stopps bei Falschbehauptungen/Delegitimierungen, – Sende-Abbruch-Klausel bei fortgesetzter Normverletzung, – Nachlauf-Segment im selben Programm (nicht nur online) mit verbindlicher, redaktionell verantworteter Einordnung. 3. Grundsätzlich zu klären, dass „angemessene Berücksichtigung“ politischer Kräfte kein Anspruch auf identische Live-Formate ist; bei gesichert rechtsextremistisch eingestuften Akteuren ist – zum Schutz der Meinungsbildungsfunktion – regelmäßig ein aufgezeichnetes, redaktionell bearbeitbares Format vorzuziehen. 4. Zu prüfen, ob durch Richtlinien des Hauses (Programmpolitik) – orientiert an Best-Practice-Modellen (z. B. belgischer Medien-Cordon) – ein klarer Rahmen für die zukünftige Darstellung extremistischer Akteure geschaffen werden kann, der Einordnung, Distanz und Kontextualisierung zwingend vorgibt. 5. Der Intendantin aufzugeben, dem Rundfunkrat binnen Frist ein Konzept vorzulegen, wie der rbb die Einordnungspflichten im linearen Programm (nicht nur in Telemedien) sicherstellt – insbesondere bei Live-Formaten. 6. Erwiderung auf die zentralen Argumente der Intendantin „Wir müssen alle Vorsitzenden einladen.“ – Nein. Die Rechtsprechung fordert angemessene Berücksichtigung, nicht Format-Gleichheit. Gerade Form und Setting dürfen (und müssen) variieren, wenn sonst die verfassungsrechtlich geforderte Einordnung und Vielfaltssicherung unterlaufen würden. „Faktenfinder reicht zur Korrektur.“ – Der MStV verlangt Sorgfalt vor Verbreitung und Einordnung im Programm. Ein Medienwechsel in ein anderes Angebot (Online-Faktencheck) beseitigt die Verletzung während der Sendung nicht; er trifft zudem genau jene Teile des Publikums nicht, die offline zuschauen. „Objektivität/Unparteilichkeit gebieten Gleichbehandlung.“ – Objektivität heißt kritische Distanz und einordnende Vermittlung, nicht die technik-/formatgleiche Bühne für alle. Die demokratische Funktion des ÖRR geht über die bloße Reproduktion von Positionen hinaus. Zum Datum (20. Juli). – Dass der Termin organisatorisch begründet war, mag sein. Für meine Anrufung ist jedoch allein entscheidend, dass die Formatwahl und die unterlassene Einordnung im Programm den gesetzlichen Pflichten widersprachen. 7. Schlussbemerkung Ich ersuche den Rundfunkrat, seine Kontroll- und Richtlinienkompetenz wahrzunehmen. Es geht nicht um „Zensur“, sondern um die Schutzpflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Prozess freier und informierter Meinungsbildung. Wenn ein Live-Format strukturell verhindert, dass Falschbehauptungen und Institutionendelegitimierung rechtzeitig im Programm eingeordnet werden, dann ist dieses Format rechts- und auftragswidrig – jedenfalls ohne flankierende, harte redaktionelle Sicherungen. Mit freundlichen Grüßen Jens Bertrams Marburg, den 08.09.2025“ Ich bin gespannt, ob der Programmausschuss und der Rundfunkrat überhaupt bereit sind, inhaltlich über meine Beschwerde zu sprechen und mir zumindest begründet zu antworten.
wahrenhaus.jens-bertrams.de
September 10, 2025 at 11:06 AM
Fortführung meiner Programmbeschwerde gegen den Brennpunkt mit Tino Chrupalla am 02.05.2025 https://wahrenhaus.jens-bertrams.de/2025/07/fortfuehrung-meiner-programmbeschwerde-gegen-den-brennpunkt-mit-tino-chrupalla-am-02-05-2025/
Fortführung meiner Programmbeschwerde gegen den Brennpunkt mit Tino Chrupalla am 02.05.2025
Heute habe ich meine Programmbeschwerde gegen den Brennpunkt mit Tino Chrupalla vom 03.05. nach Ablehnung durch die RBB-Intendantin an den Rundfunkrat weitergeleitet. Es wird nichts nützen, aber erzählen will ich es doch kurz. Nach dem der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte, gab es viele Sendungen in ARD und ZDF, in die führende AfD-Vertreter*innen eingeladen wurden, um ihre Sicht der Dinge darzulegen. Gegen die Erste dieser Sendungen habe ich einen Tag später Programmbeschwerde erhoben. Ich habe sie in diesem Blogbeitrag dokumentiert. Am 4. Juli erhielt ich daraufhin eine Antwortmail der RBB-Intendantin. Der RBB war für den Brennpunkt verantwortlich. Der Inhalt des Schreibens lautete: „Sehr geehrter Herr Bertrams, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3.5.2025, auf die wir gerne eingehen. Rückmeldungen zu unserer journalistischen Berichterstattung sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Qualitätskontrolle. In Ihrem Schreiben äußern Sie den Vorwurf, dass die Einladung Herrn Chrupallas in die Sondersendung „Brennpunkt“ am 2.5.2025 im Widerspruch zu wesentlichen Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags stünde. Wir haben zu dieser Sendung eine Vielzahl an Zuschriften erhalten, weswegen wir zu dieser Sendung grundsätzlich Stellung nehmen. Mit Ihrem Schreiben rügen Sie sinngemäß einen Verstoß gegen die Programmgrundsätze des Rundfunk Berlin-Brandenburg und haben eine Programmbeschwerde eingelegt. Gemäß § 13 Abs. 2 rbb Staatsvertrag entscheidet zunächst die Intendantin über Programmbeschwerden, daher habe ich mich Ihrer Beschwerde angenommen. Im Brennpunkt (2.5.2025) haben wir darüber berichtet, dass der Bundesverfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat. Zum journalistischen Handwerk gehört es, immer auch diejenigen zu Wort kommen zu lassen, um die es geht. Im Brennpunkt haben wir daher auch die betreffende Partei befragt, zumal die AfD nicht verboten ist. In der Sendung wurden somit ein Vertreter der AfD, Tino Chrupalla, sowie die am Tag der Sendung amtierende Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Einstufung und einem möglichen folgenden Verbotsverfahren interviewt. Die Einladung des AfD-Parteichefs widerspricht nicht dem öffentlichrechtlichen Programmauftrag, sondern – im Gegenteil – dieser Auftrag verpflichtet die ARD dazu, Meinungsvielfalt zu gewährleisten und alle relevanten Akteure angemessen zu berücksichtigen. Gerade bei einer so weitreichenden Entscheidung wie der Einstufung der größten Oppositionspartei durch den Verfassungsschutz ist es journalistisch geboten, auch die Sichtweise der betroffenen Partei darzustellen, um die Zuschauerinnen und Zuschauer umfassend zu informieren. Der von Ihnen angeführte Programmauftrag verlangt explizit nicht das Ausblenden oder Ignorieren von Positionen politischer Akteure, solange diese nicht verboten sind. Und die AfD ist eine durch demokratische Wahlen in den Bundestag gewählte Partei. Trotz der Einstufung muss daher weiterhin über die Positionen und Reaktionen dieser Partei sachlich berichtet werden. Die journalistische Sorgfalt gebietet es selbstverständlich, Aussagen kritisch einzuordnen und Kontext zu liefern. Ein generelles Ausladen oder Ignorieren der AfD würde dem Informations- und Pluralitätsauftrag der ARD als öffentlich-rechtlichem Sendeverbund widersprechen. Entscheidend ist, wie die Berichterstattung erfolgt: kritisch, einordnend und transparent – genau das ist im genannten Brennpunkt explizit und ausführlich geschehen. Aus den genannten Gründen vermag ich keine Verletzung der geltenden Programmgrundsätze zu erkennen. Ich weise Ihre Programmbeschwerde daher als unbegründet zurück. Gemäß § 13 Abs. 3 rbb-Staatsvertrag haben Sie nun die Möglichkeit, den Rundfunkrat in dieser Angelegenheit anzurufen. Mit freundlichen Grüße Ulrike Demmer rbb-Intendantin“ Nach ein wenig Recherche und etwas Nachdenken habe ich heute folgende Antwort an den Rundfunkrat geschickt: „Jens Bertrams (Adresse, Telefon, Mail) An den Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg Marlene-Dietrich-Allee 20 14482 Potsdam Marburg, 12.07.2025 Betreff: Fortführung meiner Programmbeschwerde gemäß § 13 Abs. 3 rbb-Staatsvertrag – „Brennpunkt“ vom 02.05.2025 Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrats, hiermit wende ich mich gemäß § 13 Absatz 3 des rbb-Staatsvertrags an Sie, da ich mit der Entscheidung der Intendantin vom 04.07.2025 zu meiner Programmbeschwerde vom 03.05.2025 nicht einverstanden bin. Ich bitte den Rundfunkrat um eine erneute, umfassende Prüfung. Ich möchte betonen: Es war nie mein Anliegen, die Berichterstattung über die AfD zu unterbinden oder deren Positionen gänzlich aus dem Programm zu verbannen. Sehr wohl aber halte ich es für journalistisch und staatsvertraglich geboten, extremistische Positionen nicht in Live-Formaten ohne redaktionelle Kontrolle zu verbreiten. Die Intendantin argumentiert, dass die Einladung des AfD-Co-Vorsitzenden Tino Chrupalla in den „Brennpunkt“ vom 02.05.2025 durch den Pluralitäts- und Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geboten sei, da es sich um eine im Bundestag vertretene Partei handelt, die nicht verboten ist. Ich halte diese Auslegung für zu weitreichend und demokratietheoretisch bedenklich, und sie verfehlt nach meinem Dafürhalten sowohl die journalistische Verantwortung als auch die Schutzfunktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Im Einzelnen: 1. Rechtsextremismus und § 3 Medienstaatsvertrag Der Medienstaatsvertrag verpflichtet unter § 3 Abs. 1 die Anbieter, die Menschenwürde zu achten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Die Live-Plattform für einen führenden Repräsentanten einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Partei steht im Spannungsverhältnis zu diesem Auftrag – insbesondere, wenn keine redaktionelle Einordnung im Vorfeld erfolgen kann. 2. Berichtspflicht ist nicht gleich Sendebeteiligung in Live-Formaten Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass Parteien angemessen berücksichtigt werden müssen (BVerfGE 73, 118, BVerfGE 85, 264). Doch dies bedeutet nicht, dass jede Partei gleichrangig in jedem Sendeformat auftreten muss – schon gar nicht live und unredigiert. Der Begriff „angemessen“ schließt Differenzierung ausdrücklich mit ein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat nach ständiger Rechtsprechung nicht nur Berichtspflicht, sondern auch journalistische Gestaltungsfreiheit – und daraus folgt auch Verantwortung. 3. Beispielhafte Praxis: Der „Cordon Sanitaire“ in Belgien In Belgien hat sich seit Jahren die Praxis etabliert, rechtsextremen Parteien keine Live-Plattformen zu bieten. Das Prinzip lautet: „Berichten über, nicht mit“. Das ist keine Zensur, sondern eine legitime redaktionelle Entscheidung im Dienst der Demokratie. Ich halte es für geboten, dass der Rundfunkrat diese Praxis diskutiert und die Sendepolitik des rbb im Licht internationaler Vorbilder prüft. 4. Missachtung meines Kernanliegens durch die Intendantin In ihrer Antwort setzt sich Frau Demmer mit meinem eigentlichen Kritikpunkt – der unkontrollierten Live-Verbreitung extremistischer Aussagen – nicht inhaltlich auseinander. Sie führt stattdessen ein generelles Argument für Meinungsvielfalt und Berichtspflicht an, das ich nie infrage gestellt habe. Es bleibt somit der Eindruck bestehen, dass der eigentliche Kern meiner Programmbeschwerde unbeantwortet blieb. Daher bitte ich Sie als Rundfunkrat, das Anliegen erneut zu prüfen. Ich rege an, die Leitlinien für Live-Sendungen mit Beteiligung rechtsextrem eingestufter Parteien auf ihre Vereinbarkeit mit den staatsvertraglichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen zu überprüfen. Es geht nicht um Parteipolitik, sondern um den Selbstschutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Demokratie insgesamt. Mit freundlichen Grüßen Jens Bertrams“
wahrenhaus.jens-bertrams.de
July 12, 2025 at 3:17 PM