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Die aktive Nutzungspflicht gilt auch für Rechtsanwälte aus dem EU-Ausland. Das musste schmerzhaft ein Kollege aus Österreich vom BGH erfahren:

ervjustiz.de/bgh-auch-ra-...
BGH: Auch RA aus Österreich unterliegt der aktiven Nutzungspflicht
Gem. 130d S. 1 ZPO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juris…
ervjustiz.de
June 20, 2025 at 6:22 PM