Debatte über Verbrenner-Aus und Agrokraftstoffe
Die Umweltpolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 12. September 2025. Grundlage der halbstündigen Aussprache sind Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Abgestimmt werden soll im Anschluss an die Debatte über den Antrag „Am Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 festhalten – Verlässlichkeit für Verbraucher, Klima und Wirtschaft“ (21/786). Hierzu liegt eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (21/1593). Ebenfalls entscheiden wird das Parlament über den Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Bundes Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften“ (21/777) sowie über einen Antrag zu Frühjahrsdürren und Hitzeprognosen (21/351), zu denen es Beschlussvorlagen des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt (21/1592, 21/1586). Des Weiteren wird ein angekündigter Antrag mit dem Titel „Gasbohrungen in Deutschland beenden – Energiewende konsequent weiterführen“ beraten. Er soll nach dem Ende der Debatte den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Antrag der Grünen zum Verbrenner-Aus Die Grünen fordern, am Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 festzuhalten. Das in der EU beschlossene Aus für Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035 schaffe Planungssicherheit für Verbraucher, Industrie und Beschäftigte – und schütze das Klima, heißt es im Antrag der Fraktion (21/786). Der Umstieg in die E-Mobilität mache die Luft besser, die Straßen leiser und führe dazu, „dass die laufenden Kosten für ein Auto erschwinglich bleiben“. Damit E-Mobilität auch beim Autokauf eine wirkliche Alternative für alle Menschen wird, brauche es dringend eine Ausweitung erschwinglicher und klimafreundlicher Fahrzeuge für den Massenmarkt. Plug-in-Hybride, synthetische Kraftstoffe oder Agrokraftstoffe aus Lebens- und Futtermitteln seien keine Lösungen, urteilen die Abgeordneten. Konventionelle Agrokraftstoffe würden Umwelt und Artenvielfalt schaden und dem Klima nicht helfen. Kraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen würden außerhalb von Pkw dringender gebraucht. Konsequent auf Elektromobilität setzen Die Automobilindustrie und ihre Zulieferer seien eine der Schlüsselbranchen Deutschlands, heißt es weiter. „Doch wer am Verbrennungsmotor festhält, riskiert den internationalen Anschluss und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts – etwa gegenüber China“, schreibt die Fraktion. Damit Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze in der Branche vor Ort erhalten bleiben, müssten Politik und Unternehmen jetzt konsequent auf Elektromobilität setzen und den Übergang unterstützen. Von der Bundesregierung wird daher gefordert, sich zu den europäischen Flottengrenzwerten und dem Aus für neue Verbrenner ab 2035 zu bekennen und sich auf europäischer Ebene für eine Fortführung des erreichten Kompromisses einzusetzen. Auch angesichts steigender Absatzzahlen von E-Autos in diesem Jahr dürfe die Revision der Flottengrenzwerte wie geplant erst 2026 erfolgen, wird verlangt. Eine Revision in diesem Jahr würde aus Sicht der Fraktion diese Entwicklung nicht angemessen berücksichtigen und von schwächeren Absatzzahlen ausgehen. Die Grünen fordern außerdem, steuerliche Rahmenbedingungen und industriepolitische Förderungen konsequent auf das Ziel von 15 Millionen rein elektrischen E-Autos bis 2030 auszurichten. Dies sei durch gezielte Investitionen in den Ausbau der Ladeinfrastruktur, Forschung, günstigeren (Lade-)Strom oder sozial gerechte Kauf- und Leasinganreize für verbrauchsarme E-Autos möglich. Gesetzentwurf der Grünen zu Agrokraftstoffen Ziel des Gesetzentwurfs der Grünen ist es, die Nutzung von Agrargütern für die Agrarstoffproduktion zu reduzieren. Konkret sieht er vor, die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen, Roggen oder Mais für das Jahr 2026 auf 3,5 Prozent zu verringern und anschließend schrittweise bis 2030 auf 0,0 Prozent abzusenken. Die Anrechnung von Sojaöl und Reststoffen der Palmölproduktion sollen sofort beendet und Anreize für die Verwendung von abfallbasierten Reststoffen aufgrund ihrer „beschränkten Verfügbarkeit“ von 1,9 auf 1,7 Prozent reduziert werden. Bessere Kontrollmöglichkeiten für Behörden Um Betrug mit Importen von „fälschlich als Altspeiseöl gekennzeichnetem Palmöl“ entgegenzuwirken, sind im Entwurf zudem bessere Kontrollmöglichkeiten für Behörden in Form von Vor-Ort-Besuchen von Anlagen im Ausland vorgesehen. Bislang habe das Kontrollsystem „strukturelle Schwächen“, heißt es im Entwurf. Zum Beispiel dürften Behörden der EU-Mitgliedstaaten die Anlagen im Ausland „nicht einmal betreten“. Agrokraftstoffe aus Nahrungs- oder Futterpflanzen führten zu Hunger und Umweltzerstörung, insbesondere wenn Regenwald dafür abgeholzt werde, schreiben die Abgeordneten. Agrokraftstoffe nützten dem Klima nicht, sondern verursachten „oft sogar mehr CO2 als Diesel“. Auch abfallbasierte Kraftstoffe seien nur eine „Scheinlösung“, weil es nur wenig davon gebe. Obergrenze für Agrokraftstoffe Seit 2015 verpflichte die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihres gesamten Kraftstoffes zu senken, unter anderem durch den Einsatz von Agrokraftstoffen, erklären die Abgeordneten im Entwurf. Wegen ihrer umweltschädlichen Effekte und des hohen Flächenverbrauchs dürften bislang nur 4,4 Prozent Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf die THG-Quote angerechnet werden. Trotz dieser Obergrenze würde jedoch heute allein in Deutschland der Ertrag von 800.000 Hektar zu Agrokraftstoffen verarbeitet, darunter Raps, Weizen, Roggen und Mais, die Menschen oder Tiere essen könnten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warnt vor den Folgen des trockenen Frühlings für Mensch, Natur und Wirtschaft und fordert die Bundesregierung auf, „Frühjahrsdürre und Hitzeprognosen“ ernst zu nehmen und zu handeln. Antrag zu Hitze und Dürre Konkret verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (21/351), die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Nationale Wasserstrategie und die Deutsche Klimaanpassungsstrategie umzusetzen. Die Bundesregierung müsse Maßnahmen ergreifen, um Wasser in der Landschaft und im Kreislauf zu halten, heißt es im Antrag, zum Beispiel durch die Wiederherstellung von Mooren und Auen, durch Maßnahmen zur Entsiegelung und zum Rückbau von Entwässerungsstrukturen. Dazu solle auch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das bis 2028 insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Renaturierungsmaßnahmen vorsieht, ausgebaut und verstetigt werden. Weitere Forderungen der Fraktion betreffen Maßnahmen, um die Klimaziele von Paris zu erreichen, Verbesserungen des Hitzeschutzes in den Bereichen Gesundheit und Arbeit sowie die Bereitstellung der „nötigen Finanzierungsgrundlagen“ auch für eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung. (sas/hau/10.09.2025)