Selbstverständlich ist es die grundgesetzliche Pflicht einen jeden Richters, für die FDGO einzutreten und ggf bei offensichtlichen Verfassungs- und Rechtsbrüchen Konsequenzen einzufordern.
Nichts anderes war der offene Brief
Selbstverständlich ist es die grundgesetzliche Pflicht einen jeden Richters, für die FDGO einzutreten und ggf bei offensichtlichen Verfassungs- und Rechtsbrüchen Konsequenzen einzufordern.
Nichts anderes war der offene Brief