#Breitenegg
Breitenegg ist ein kleiner Emmentaler Ort in der Nähe von Wynigen. Dass es hier eine Methodistenkirche gibt, ist überraschend und nicht selbstverständlich.
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July 27, 2026 at 4:14 AM
Speaking of Michael Kaiser and the #30yearswar, this recent post is tailor-made for me specifically: dkblog.hypotheses.org/6760#more-6760
It's fascinating how Tilly tried to preserve and expand his local prerogatives, even against Maximilian, who bestowed them.
7. August 1626: Der Blutbann für Breitenegg?
Auch wenn Tilly im Niedersächsischen Reichskreis die Truppen der Liga kommandierte, kümmerte er sich weiterhin um seinen eigenen Besitz. Vor mehr als zwei Jahren hatte Maximilian von Bayern seinem Fel...
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August 27, 2026 at 12:05 PM
7. August 1626: Der Blutbann für Breitenegg? https://dkblog.hypotheses.org/6760
7. August 1626: Der Blutbann für Breitenegg?
Auch wenn Tilly im Niedersächsischen Reichskreis die Truppen der Liga kommandierte, kümmerte er sich weiterhin um seinen eigenen Besitz. Vor mehr als zwei Jahren hatte Maximilian von Bayern seinem Feldherrn die Herrschaft Breitenegg in der Oberpfalz übertragen. Die Ausgestaltung dieses Besitzes war jedoch nach wie vor ein nicht abgeschlossenes Thema. Dies zeigte sich im Sommer 1626, als sich Victorio Gilg an den bayerischen Kurfürsten wandte1. Tilly hatte Gilg zum Pfleger in seiner Herrschaft Breitenegg bestellt, so daß man davon ausgehen konnte, daß dessen Schreiben auf jeden Fall mit dem Feldherrn abgesprochen war. Gilg wies den Landesherrn nun darauf hin, daß Tilly für Breitenegg alle Rechte „sambt all derselben pertinentÿs, ein: vnd zuegehorungen, malefiz, ober vnd nider gerichtbarkheit etc. (ausser der Landtsfirstlichen Obrigkhait, den regalÿs, vnd waß denen anhängig)“ übertragen bekommen hatte. Was aber fehlte, war der Blutbann. Er war zwar „der herrschafft anhängig“, war aber als Lehen von Kaiser und Reich noch nicht an Tilly übertragen worden: hier stand noch die notwendige „inuestitura“ aus. Daß der Blutbann oder die Blutgerichtsbarkeit, also das Recht, auch in den Fällen richten zu dürfen, in denen Körper- und vor allem Todesstrafen verhängt werden konnten, bislang nicht an Tilly übertragen worden war, stellte keine Überraschung dar. Der Blutbann war vielmehr ein Reservatrecht, daß sich ein Landesherr gern vorbehielt, um sich mittels dieser Richterfunktion in einem Territorium nach wie vor als maßgebliche Herrschaftsinstanz inszenieren zu können. Für Tilly als neuen Herrscher war es umgekehrt nur konsequent, auch dieses Recht zu erwerben. Der treue Feldherr stand in diesem Moment in einem strukturellen Gegensatz zu Kurfürst Maximilian als Landesherrn2. Der Konflikt, der sich hier auftat, hatte einen konkreten Anlaß. Tillys Pfleger wies darauf hin, daß „vnlangster zeit alhie beÿ bemelter herrschafft Braitenegg ein endtleibungs casus firgegangen“ war. Den vermuteten Täter bei diesem Tötungsdelikt hatte man festsetzen können, er war „in Fronfesst genommen“, also inhaftiert worden. Nun ging es darum, „den malifiz processum an die handt zunemmen“. Doch dafür mußte die Frage des Blutbanns geklärt werden. Pfleger Gilg bat also in Tillys Namen darum, daß sich der Kurfürst beim Kaiser dafür einsetzte, „daß solches3 auch ermeltem herrn Grafen von Tillÿ, alß nunmehr wirkhlichen Jnhabern der herrschafft Braitenögg allergnedigist herumb verlichen, vnd gewohnliche inuestitura darauf erthailt werde“. Dieser Initiative war allerdings kein Erfolg beschieden. Maximilian von Bayern weigerte sich in dieser Situation, Tilly dieses Vorrecht einzuräumen und seinerseits auf diese Einflußmöglichkeit auf die Herrschaft Breitenegg zu verzichten. Es sollte noch bis in die 1630er Jahre dauern, daß Kurbayern auf den Blutbann verzichtete. Wie der Gerichtsfall um das Tötungsdelikt ausging, das diesen Vorstoß Tillys überhaupt erst ausgelöst hatte, ist hier nicht überliefert. Für die Beteiligten ging es aber nur vordergründig um die Rechtsprechung. In erster Linie ging es um Herrschaftsrechte, und hier zeigte sich Maximilian von Bayern gewohnt machtbewußt – auch einem loyalen Gefolgsmann gegenüber, wie Tilly es nun mal war. 1. Pfleger Victorio Gilg an Kurfürst Maximilian von Bayern, o.O. o.D. [7. August 1626], BayHStA Dreißigjähriger Krieg Akten 79 unfol. Ausf. [↩] 2. Kaiser, Politik und Kriegführung, S. 24-32, bes. 26-28. [↩] 3. Gemeint ist der Blutbann. [↩] Michael Kaiser Alle Beiträge anzeigen * * * OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren: Michael Kaiser (5. August 2026). 7. August 1626: Der Blutbann für Breitenegg? _dk-blog_. Abgerufen am 5. August 2026 von https://dkblog.hypotheses.org/6760 * * * * * * * *
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August 5, 2026 at 8:18 PM