#MDradelt
Ganz schön was los bei der #KidicalMassMD, die heute kurz nach 11 Uhr vom Olvenstädter Platz zu einer Runde durch die #Ottostadt #Magdeburg aufgebrochen ist.
#MDradelt #Radkultur_MD #FamilienhausMD #ADFC_MD #KidicalMass #Autokorrektur
May 26, 2024 at 10:39 AM
Es würde mich mal interessieren, was die #Polizei_MD zur Notwendigkeit solcher Kontrollen vorbringt und ob wir keine relevanteren Probleme im Verkehr in Magdeburg haben, z.B. die oft viel zu geringen Überholabstände, die seit Jahren vom #ADFC oder #MDradelt kritisiert werden.
November 28, 2024 at 2:18 PM
RE: https://machteburch.social/@MDradelt/117124003699110982

@MDradelt Ist das auch auf Angestellte anwendbar? Da gibt es ja durchaus Differenzen (vgl. Unfallschutz beim Toilettengang).
Urteil zum öffentlichen Dienst: Biene sticht Beamten auf Arbeitsweg – Dienstherr will nicht zahlen
_Ein Beamter hält sich fit, indem er mit dem Rad zur Arbeit pendelt. Eines Morgens sticht eine Biene zu. Der Dienstherr lehnt die Unfallfürsorge ab – schließlich habe der Beschäftigte privat Sport getrieben. Geht das? Nein, sagt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen._ Sommer, Sonne und milde Temperaturen am Morgen. Wer will da nicht mit dem Fahrrad unterwegs sein? Ein Beamter in Nordrhein-Westfalen tat genau das und pendelte zwanzig Kilometer mit dem Fahrrad ins Büro. Bewegung, frische Luft, angeregter Blutkreislauf. Bis sich einmal eine Biene verhedderte und zusticht. Der Stich tut weh und entzündet sich. Wenn diese Fahrt als Arbeitsweg gilt, ist es ein Dienstunfall und die Unfallfürsorge des Dienstherrn greift. Dann muss er etwaige Behandlungskosten übernehmen. Einen solchen Fall musste das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entscheiden. Denn der Dienstherr argumentiert, der Beamte habe Sport getrieben. Und tatsächlich geht es um 2.121,35 Euro. * * * **Öffentlicher Dienst News bei Google abonnieren** Legen Sie unsere Seite _Öffentlicher Dienst News_ mit einem Klick als bevorzugte Quelle fest. So sehen Sie unsere Meldungen häufiger bei Google News und in Google Discover. Hinweis: Es ist ein Google-Konto erforderlich und Sie müssen dort angemeldet sein. Jetzt bei Google abonnieren * * * ## **OVG-Urteil zum öffentlichen Dienst: Ist ein Bienenstich auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad ein Dienstunfall?** Zwanzig Kilometer auf dem Fahrrad sind kein Katzensprung. Wer eine solche Strecke fährt, der macht das nicht, weil es ein Arbeitsweg ist, sondern aus Eigennutz. Etwa um abzunehmen oder fit zu bleiben. Das, so argumentierte der Dienstherr, seien private Motive. Die Fahrt sei als sportliche Betätigung und damit als Teil der privaten Lebensführung einzustufen. Wer sich freiwillig auf eine solche Workout-Strecke begebe, habe das damit verbundene Risiko selbst zu tragen. Ein Dienstunfall könne es daher gar nicht sein. **Newsletter:** Verpassen Sie keine Entwicklung zu Gehalt, Besoldung und Versorgung mit unserem Newsletter. Jetzt abonnieren. Und überhaupt: Eine Biene, so die Behörde weiter, sei ein allgemeines Lebensrisiko. Kann passieren. Immer und überall. Vor allem aber auf Fahrradwegen in der freien Natur. Deswegen erfolgt nach Paragraf 60 Bundesnaturschutzgesetz das Betreten auch auf eigene Gefahr. Wer also über Natur- und Landschaftsradwege pendelt, fahre auf eigenes Risiko. ## **Deshalb schützt das Gericht den Beamten** Die Richter am OVG Nordrhein-Westfalen sehen das jedoch anders. Wie ein Beamter seinen Weg zur Dienststelle zurücklegt, liegt in seiner freien Entscheidung. Ob Auto, Bus oder Fahrrad – der Dienstherr hat die mit dem Verkehrsmittel verbundenen Risiken grundsätzlich hinzunehmen. Arbeitsweg ist Arbeitsweg. Das gilt auch dann, wenn der Weg über 20 Kilometer lang ist, durch die freie Natur führt und mit dem Fahrrad zurückgelegt wird. Ausschlaggebend ist im Dienstunfallrecht die sogenannte „Wesentlichkeitstheorie“. Das bedeutet, dass das Hauptziel der Fahrt ausschlaggebend ist. Und das war unstrittig der Arbeitsbeginn. Dass der Beamte dabei den positiven Nebeneffekt der körperlichen Ertüchtigung nutzte, tritt dabei in den Hintergrund. Zur Veranschaulichung verglich das OVG die Fahrradfahrt mit einem Arbeitsweg per Bus und Bahn. Wer dabei Zeitung oder ein Buch lese, verlöre dadurch schließlich auch nicht seinen Dienstunfallschutz, nur weil er sich nebenbei privat bilde oder amüsiere. Auch das Argument des „allgemeinen Lebensrisikos“ wischte das Gericht vom Tisch. Denn das Fahrradfahren wirke gefahrerhöhend. Durch die höhere Geschwindigkeit verringere sich die Ausweichmöglichkeit für Mensch und Biene gleichermaßen. Heißt in diesem Fall: Dass sich ein Insekt in der Kleidung verfängt und zusticht, ist eine verkehrstypische Gefahr des Radfahrens im Sommer. Und auch der Verweis auf das Bundesnaturschutzgesetz ging ins Leere. Paragraf 60 regelt lediglich das Haftungsverhältnis zum Grundstückseigentümer, hebelt aber nicht die Unfallfürsorge des Dienstherrn aus. ## **OVG-Urteil zum öffentlichen Dienst: Rückenwind für Radpendler** Das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 1 A 868/22) setzt ein wichtiges Zeichen für die Praxis im öffentlichen Dienst. In Zeiten, in denen Dienstherren nachhaltige Mobilität, Gesundheit und Fahrrad-Leasing fördern, hätte eine andere Entscheidung erhebliche Unsicherheit geschaffen. Wären die Richter der Argumentation der Behörde gefolgt, hätten Beschäftigte bei jedem Sturz oder Unfall auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad riskieren müssen, auf den Kosten sitzenzubleiben. Mit dem unanfechtbaren Beschluss herrscht nun Rechtssicherheit – denn auch der Antrag des Dienstherrn auf Berufung wurde abgelehnt. Wer auf dem direkten Weg zur Dienststelle in die Pedale tritt, steht unter dem vollen Schutz der Unfallfürsorge. Auch ein Unfall auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad ist ein Dienstunfall. Ob die Fahrt gleichzeitig der Fitness, dem Geldbeutel oder dem Klimaschutz dient, ist rechtlich unerheblich. Solange das primäre Ziel der Antritt des Dienstes ist, muss der Dienstherr für verkehrstypische Risiken geradestehen – auch für Begegnungen mit einer Biene. ## **Dienstunfall auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad: mehr als nur eine Prinzipienfrage** Dass der Fall vor den Verwaltungsgerichten landete, hatte für den Betroffenen ganz konkrete finanzielle Gründe. Der Streitwert wurde vom Gericht auf exakt 2.121,35 Euro festgesetzt. Eine derart krumme Summe ist ein Zeichen dafür, dass ihr tatsächliche Kosten gegenüberstehen – etwa für Ersthilfe oder Behandlung. Ohne die offizielle Anerkennung als Dienstunfall wäre der Beamte auf den Kosten sitzengeblieben. Es ging in dem Verfahren also nicht nur um rechtliche Feinheiten. Wäre es nur um eine abstrakte Anerkennung der Haftung gegangen, wäre wahrscheinlich eher eine runde Pauschale veranschlagt gewesen. **Quellen:** * Rechtssprechungsdatenbank: Justiz NRW **Top-News:** **__Deine Meinung zählt:Jetzt an der großen Umfrage zur TVöD-Tarifrunde 2027 teilnehmen** **__Nach der politischen Sommerpause:Heißer Herbst im öffentlichen Dienst** **__Ratgeber für Angestellte im öffentlichen Dienst:So werde ich meine Rentenabschläge los** **__Das hat sich imersten Halbjahr 2026 alles für den öffentlichen Dienst verändert** **__Reformpaket der Bundesregierung: Das ändert sich im öffentlichen Dienst** **__Rentenreform: Das soll sich für den öffentlichen Dienst verbessern** **__Das bringt der Juli 2026 für Angestellte und Beamte** **__Besoldungsrunde 2026: Der lange Weg zur amtsangemessenen Alimentation** **__Stellenbörse für den öffentlichen Dienst: Lukrative Jobs im Staatsdienst** **__Aktuelle Informationen zu Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst** * * __Kostenloser Newsletter für Beamte und Angestellte * TVöD: Gehalt im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen * TVöD Entgeltordnung * TV-L: Gehalt im öffentlichen Dienst der Länder * Beamtenbesoldung: Besoldungstabellen * A13 Beamtenbesoldung für Lehrer, Hauptkommissare und Co. * Bundeswehr: Besoldung für Soldaten & Offiziere * Gehalt & Besoldung von Bürgermeistern
oeffentlicher-dienst-news.de
August 19, 2026 at 9:02 PM
RE: https://machteburch.social/@MDradelt/117124003699110982

@MDradelt Ist das auch auf Angestellte anwendbar? Da gibt es ja durchaus Differenzen (vgl. Unfallschutz beim Toilettengang).
Urteil zum öffentlichen Dienst: Biene sticht Beamten auf Arbeitsweg – Dienstherr will nicht zahlen
_Ein Beamter hält sich fit, indem er mit dem Rad zur Arbeit pendelt. Eines Morgens sticht eine Biene zu. Der Dienstherr lehnt die Unfallfürsorge ab – schließlich habe der Beschäftigte privat Sport getrieben. Geht das? Nein, sagt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen._ Sommer, Sonne und milde Temperaturen am Morgen. Wer will da nicht mit dem Fahrrad unterwegs sein? Ein Beamter in Nordrhein-Westfalen tat genau das und pendelte zwanzig Kilometer mit dem Fahrrad ins Büro. Bewegung, frische Luft, angeregter Blutkreislauf. Bis sich einmal eine Biene verhedderte und zusticht. Der Stich tut weh und entzündet sich. Wenn diese Fahrt als Arbeitsweg gilt, ist es ein Dienstunfall und die Unfallfürsorge des Dienstherrn greift. Dann muss er etwaige Behandlungskosten übernehmen. Einen solchen Fall musste das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entscheiden. Denn der Dienstherr argumentiert, der Beamte habe Sport getrieben. Und tatsächlich geht es um 2.121,35 Euro. * * * **Öffentlicher Dienst News bei Google abonnieren** Legen Sie unsere Seite _Öffentlicher Dienst News_ mit einem Klick als bevorzugte Quelle fest. So sehen Sie unsere Meldungen häufiger bei Google News und in Google Discover. Hinweis: Es ist ein Google-Konto erforderlich und Sie müssen dort angemeldet sein. Jetzt bei Google abonnieren * * * ## **OVG-Urteil zum öffentlichen Dienst: Ist ein Bienenstich auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad ein Dienstunfall?** Zwanzig Kilometer auf dem Fahrrad sind kein Katzensprung. Wer eine solche Strecke fährt, der macht das nicht, weil es ein Arbeitsweg ist, sondern aus Eigennutz. Etwa um abzunehmen oder fit zu bleiben. Das, so argumentierte der Dienstherr, seien private Motive. Die Fahrt sei als sportliche Betätigung und damit als Teil der privaten Lebensführung einzustufen. Wer sich freiwillig auf eine solche Workout-Strecke begebe, habe das damit verbundene Risiko selbst zu tragen. Ein Dienstunfall könne es daher gar nicht sein. **Newsletter:** Verpassen Sie keine Entwicklung zu Gehalt, Besoldung und Versorgung mit unserem Newsletter. Jetzt abonnieren. Und überhaupt: Eine Biene, so die Behörde weiter, sei ein allgemeines Lebensrisiko. Kann passieren. Immer und überall. Vor allem aber auf Fahrradwegen in der freien Natur. Deswegen erfolgt nach Paragraf 60 Bundesnaturschutzgesetz das Betreten auch auf eigene Gefahr. Wer also über Natur- und Landschaftsradwege pendelt, fahre auf eigenes Risiko. ## **Deshalb schützt das Gericht den Beamten** Die Richter am OVG Nordrhein-Westfalen sehen das jedoch anders. Wie ein Beamter seinen Weg zur Dienststelle zurücklegt, liegt in seiner freien Entscheidung. Ob Auto, Bus oder Fahrrad – der Dienstherr hat die mit dem Verkehrsmittel verbundenen Risiken grundsätzlich hinzunehmen. Arbeitsweg ist Arbeitsweg. Das gilt auch dann, wenn der Weg über 20 Kilometer lang ist, durch die freie Natur führt und mit dem Fahrrad zurückgelegt wird. Ausschlaggebend ist im Dienstunfallrecht die sogenannte „Wesentlichkeitstheorie“. Das bedeutet, dass das Hauptziel der Fahrt ausschlaggebend ist. Und das war unstrittig der Arbeitsbeginn. Dass der Beamte dabei den positiven Nebeneffekt der körperlichen Ertüchtigung nutzte, tritt dabei in den Hintergrund. Zur Veranschaulichung verglich das OVG die Fahrradfahrt mit einem Arbeitsweg per Bus und Bahn. Wer dabei Zeitung oder ein Buch lese, verlöre dadurch schließlich auch nicht seinen Dienstunfallschutz, nur weil er sich nebenbei privat bilde oder amüsiere. Auch das Argument des „allgemeinen Lebensrisikos“ wischte das Gericht vom Tisch. Denn das Fahrradfahren wirke gefahrerhöhend. Durch die höhere Geschwindigkeit verringere sich die Ausweichmöglichkeit für Mensch und Biene gleichermaßen. Heißt in diesem Fall: Dass sich ein Insekt in der Kleidung verfängt und zusticht, ist eine verkehrstypische Gefahr des Radfahrens im Sommer. Und auch der Verweis auf das Bundesnaturschutzgesetz ging ins Leere. Paragraf 60 regelt lediglich das Haftungsverhältnis zum Grundstückseigentümer, hebelt aber nicht die Unfallfürsorge des Dienstherrn aus. ## **OVG-Urteil zum öffentlichen Dienst: Rückenwind für Radpendler** Das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 1 A 868/22) setzt ein wichtiges Zeichen für die Praxis im öffentlichen Dienst. In Zeiten, in denen Dienstherren nachhaltige Mobilität, Gesundheit und Fahrrad-Leasing fördern, hätte eine andere Entscheidung erhebliche Unsicherheit geschaffen. Wären die Richter der Argumentation der Behörde gefolgt, hätten Beschäftigte bei jedem Sturz oder Unfall auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad riskieren müssen, auf den Kosten sitzenzubleiben. Mit dem unanfechtbaren Beschluss herrscht nun Rechtssicherheit – denn auch der Antrag des Dienstherrn auf Berufung wurde abgelehnt. Wer auf dem direkten Weg zur Dienststelle in die Pedale tritt, steht unter dem vollen Schutz der Unfallfürsorge. Auch ein Unfall auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad ist ein Dienstunfall. Ob die Fahrt gleichzeitig der Fitness, dem Geldbeutel oder dem Klimaschutz dient, ist rechtlich unerheblich. Solange das primäre Ziel der Antritt des Dienstes ist, muss der Dienstherr für verkehrstypische Risiken geradestehen – auch für Begegnungen mit einer Biene. ## **Dienstunfall auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad: mehr als nur eine Prinzipienfrage** Dass der Fall vor den Verwaltungsgerichten landete, hatte für den Betroffenen ganz konkrete finanzielle Gründe. Der Streitwert wurde vom Gericht auf exakt 2.121,35 Euro festgesetzt. Eine derart krumme Summe ist ein Zeichen dafür, dass ihr tatsächliche Kosten gegenüberstehen – etwa für Ersthilfe oder Behandlung. Ohne die offizielle Anerkennung als Dienstunfall wäre der Beamte auf den Kosten sitzengeblieben. Es ging in dem Verfahren also nicht nur um rechtliche Feinheiten. Wäre es nur um eine abstrakte Anerkennung der Haftung gegangen, wäre wahrscheinlich eher eine runde Pauschale veranschlagt gewesen. **Quellen:** * Rechtssprechungsdatenbank: Justiz NRW **Top-News:** **__Deine Meinung zählt:Jetzt an der großen Umfrage zur TVöD-Tarifrunde 2027 teilnehmen** **__Nach der politischen Sommerpause:Heißer Herbst im öffentlichen Dienst** **__Ratgeber für Angestellte im öffentlichen Dienst:So werde ich meine Rentenabschläge los** **__Das hat sich imersten Halbjahr 2026 alles für den öffentlichen Dienst verändert** **__Reformpaket der Bundesregierung: Das ändert sich im öffentlichen Dienst** **__Rentenreform: Das soll sich für den öffentlichen Dienst verbessern** **__Das bringt der Juli 2026 für Angestellte und Beamte** **__Besoldungsrunde 2026: Der lange Weg zur amtsangemessenen Alimentation** **__Stellenbörse für den öffentlichen Dienst: Lukrative Jobs im Staatsdienst** **__Aktuelle Informationen zu Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst** * * __Kostenloser Newsletter für Beamte und Angestellte * TVöD: Gehalt im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen * TVöD Entgeltordnung * TV-L: Gehalt im öffentlichen Dienst der Länder * Beamtenbesoldung: Besoldungstabellen * A13 Beamtenbesoldung für Lehrer, Hauptkommissare und Co. * Bundeswehr: Besoldung für Soldaten & Offiziere * Gehalt & Besoldung von Bürgermeistern
oeffentlicher-dienst-news.de
August 19, 2026 at 9:01 PM
@MDradelt Wölfe fliehen vor der Polizei genau wie MIV.

Vllt auch ne Idee für Fahrradbeleuchtung. Wenn die Polizei sich beschwert kann man es ja als Wolfsschutz deklarieren.
October 16, 2025 at 5:51 AM
@MDradelt @adfc_md

Ich muss halt auch ehrlich sagen, als Radfahrer würde ich das nichtmal als Haltebalken interpretieren.
Für mich ist das die Begrenzung für Fußgänger, die den Radweg queren oder so.

Und wie immer, Farbe ist keine Infrastruktur.
February 27, 2026 at 5:14 PM
@MDradelt Wenn man auf Konflikte des Rad-/Fußverkehrs mit Pkws hinweist, Verwaltung so: Kann so nicht sein, weil das doch verboten ist. Kein Handlungsbedarf.

Wenn man auf Konflikte zwischen Fuß- u Radverkehr hinweist, Verwaltung so: Stellen wir besser mal Schilder „Radfahrer absteigen“ auf […]
Original post on mastodon.world
mastodon.world
May 27, 2026 at 1:29 PM
#transformation #realexperiment #reallabor #kopfsteinpflaster #mobilitätswerkstadt2025 | NUDAFA-Reallabor für interkommunale Radverkehrsförderung
Endlich ist es so weit! Die Schleifarbeiten sind seit gestern im vollen Gange. Heute fanden sich dann Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Städte, Gemeinden, Bezirke und Landkreise in Eichwalde ein. Auch ein paar Planungsbüros, den ADFC und die Senatsverwaltung und die Bürgermeister der NUDAFA-Partnerkommunen durften wir begrüßen. Die Ergebnisse sind schon sehr überzeugend, ein paar wichtige Fragen zu den letzten Details konnten wir im kollegialen Austausch klären. So geht Reallabor! Danke für den tollen Termin! Insbesondere an Eric Feind, die Fa. Fräsdienst E. Feind und Christoph Kollert für die Umsetzung sowie an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt für die Finanzierung und die Technische Hochschule Wildau für die Kontakte. Christian Rudolph Christine Ahrend Vanessa von Wiedner Ute Samland Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Schwamborn Gerätebau GmbH AGFK Brandenburg AGFK MV e.V. #Transformation #realexperiment #reallabor #Kopfsteinpflaster #mobilitätswerkstadt2025
www.linkedin.com
September 24, 2025 at 6:30 AM
@MDradelt @fedibiker

Weil man Fahrräder wegtragen kann.
September 10, 2026 at 11:50 AM
@MDradelt @fedibiker Oha, Dank dir das hatte ich noch gar nicht aufm Schirm mal schauen ob ich Folie oder Brillen auftreiben kann.
August 11, 2026 at 6:57 AM
@MDradelt

Die Geschäftsstelle / Radhaus des Adfc liegt in unmittelbarer Nähe der betroffenen Straße und Mitglieder nutzen diese um zur Geschäftsstelle zu kommen…
August 7, 2026 at 9:32 AM
@MDradelt @fedibiker

cool, woher stammen die daten von den grauen punkten, wenn sie noch nicht in osm erfasst sind?
July 12, 2026 at 8:04 AM
RE: https://machteburch.social/@MDradelt/116905539370588393

Es sind die ÖPNV-Haltestellen, die über eigene Fahrradabstellanlagen verfügen in grün, ohne in rot und (noch) nicht erfasst in grau.

Das ist noch etwas experimentell, aber grundsätzlich funktioniert es. #osm #openstreetmap […]
July 12, 2026 at 7:30 AM