#ChaWi #Schoelerpark
#ChaWi #Schoelerpark
Ich bitte um eine Prüfung, ob es sich hier um einen Verstoß gegen §4 (2) Nr. 5 Baumschutzverordnung (oder eine andere und/oder weitere Ordnungswidrigkeiten) handelt. Der Stamm hat einen Umfang von weit über 80cm.
Ich bitte um eine Prüfung, ob es sich hier um einen Verstoß gegen §4 (2) Nr. 5 Baumschutzverordnung (oder eine andere und/oder weitere Ordnungswidrigkeiten) handelt. Der Stamm hat einen Umfang von weit über 80cm.
Na, die "Autos" aus sicherheitstechnischen Gründen einzukassieren wäre ja wohl das mindeste gewesen.
#AutosSindHeilig
www.spiegel.de/panorama/ill...
Na, die "Autos" aus sicherheitstechnischen Gründen einzukassieren wäre ja wohl das mindeste gewesen.
#AutosSindHeilig
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www.butenunbinnen.de/nachrichten/...
www.butenunbinnen.de/nachrichten/...
"Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige
Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden"
"Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige
Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden"
Einfach die Tatbestands-Nr. aus dem Katalog (Link im Footer) in das Formular einfügen.
Die Mail wird wie gewohnt generiert.
Einfach die Tatbestands-Nr. aus dem Katalog (Link im Footer) in das Formular einfügen.
Die Mail wird wie gewohnt generiert.
Da müsste man dann differenzieren.
Bei einem Haftbefehl für eine Gewalttat sollten jegliche Sozialleistungen umgehend ausgesetzt werden.
Bei einem Haftbefehl für Ordnungswidrigkeiten wie z.B. unbezahlte Knöllchen sollten Sozialleistungen nicht betroffen sein.
Da müsste man dann differenzieren.
Bei einem Haftbefehl für eine Gewalttat sollten jegliche Sozialleistungen umgehend ausgesetzt werden.
Bei einem Haftbefehl für Ordnungswidrigkeiten wie z.B. unbezahlte Knöllchen sollten Sozialleistungen nicht betroffen sein.
Mit der Petition wird gefordert, § 47 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten dahingehend zu ändern, dass die Wertgrenze für die gerichtliche Einstellung von Bußgeldverfahren ohne (2/10)
#ePetition_neu_202660 #ePetition_neu #ePetition_202660
Mit der Petition wird gefordert, § 47 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten dahingehend zu ändern, dass die Wertgrenze für die gerichtliche Einstellung von Bußgeldverfahren ohne (2/10)
#ePetition_neu_202660 #ePetition_neu #ePetition_202660