Ahh die Nebenkostenabrechnung liegt nicht vor. Wird auch eher schwierig, wenn ich wegen der Pauschalmiete des Untermietvertrags keine bekomme; wie auch im Antrag angegeben
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www.zdf.de/verbraucher/...
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www.spiegel.de/wirtschaft/i...
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roessler-wohnbau.de/energieautar...
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Die wiederholte kurzzeitige, möblierte Vermietung einer Wohnung zu vorübergehendem Gebrauch gegen eine deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Pauschalmiete stellt keine Wohnnutzung i.S.d. § 2 Abs. 1 ZwVbG dar, sondern eine zweckfremde Nutzung.
Die wiederholte kurzzeitige, möblierte Vermietung einer Wohnung zu vorübergehendem Gebrauch gegen eine deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Pauschalmiete stellt keine Wohnnutzung i.S.d. § 2 Abs. 1 ZwVbG dar, sondern eine zweckfremde Nutzung.
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