🤔 Das Problem: Laut einem Urteil des BVerfG dürfen „staatliche und staatsnahe“ Mitglieder nur ein Drittel der Plätze einnehmen, der Rest soll von zivilgesellschaftlichen Organisationen besetzt werden.
🤔 Das Problem: Laut einem Urteil des BVerfG dürfen „staatliche und staatsnahe“ Mitglieder nur ein Drittel der Plätze einnehmen, der Rest soll von zivilgesellschaftlichen Organisationen besetzt werden.
Wie die Rundfunkratsmitglieder.
Wie die Rundfunkratsmitglieder.
Das erklärt das meiste in der "Wahlshow" der #Af..D
Das Ergebnis: 41 Prozent der #Rundfunkratsmitglieder seien „eindeutig politischen Parteien zuzuordnen“. Zur Erinnerung: Erlaubt wären nur 33 Prozent.
www.fr.de/politik/neue...
Das erklärt das meiste in der "Wahlshow" der #Af..D
Das Ergebnis: 41 Prozent der #Rundfunkratsmitglieder seien „eindeutig politischen Parteien zuzuordnen“. Zur Erinnerung: Erlaubt wären nur 33 Prozent.
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41% der Rundfunkratsmitglieder sind „eindeutig politischen #Parteien zuzuordnen“. shorturl.at/zqOPf Zur Erinnerung: Gesetzlich erlaubt wären nur 33%.
41% der Rundfunkratsmitglieder sind „eindeutig politischen #Parteien zuzuordnen“. shorturl.at/zqOPf Zur Erinnerung: Gesetzlich erlaubt wären nur 33%.
bit.ly/43Z821E
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