#Schnittverbot
Achtung Habitat⚠️ Während das sogenannte Schnittverbot von 1. Mörz bis 30. September nach § 39 BNatschG jedes Jahr wie die Zeitumstellung gepostet und kommentiert wird, wird eins oft übersehen: Aktive Lebensstätten geschützter Arten (§ 44 BNatschG) in Bäumen dürfen ganzjährig nicht zerstört werden.
April 14, 2026 at 12:22 PM
Ab heute Schnittverbot ins alte Holz von Gehölzen, Sträuchern Bäumen. Neuaustrieb darf geschnitten werden ,z.B. Heckenschnitt.
March 1, 2026 at 10:58 AM
Die Brutzeit geht los. Nach Auslegung der Rechtsprechung ( u.a.Hessischer VGH 4 B 503/22) gibt es nach dem § 39 BNatschG kein Fäll- bzw. Schnittverbot für Bäume in Gärten ab dem 1. März. Der Schutz von Brutstätten von Wildvögeln nach § 44 BNatschG gilt allerdings das ganze Jahr.
February 27, 2026 at 5:57 AM
#Schnittverbot ab dem 01.03. nach § 39 #BNatschG gilt nicht im #Wald und nicht im #Hausgarten. Viel wichtiger ist § 44 BNatschG Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten zu dem alle Wildvögel gehören und der das ganze Jahr überall gilt!
March 1, 2024 at 9:33 AM
So sieht Unkenntnis in der Praxis aus. Viele hören bei „Schnittverbot von März bis Oktober“ auf zu denken.
Mehr Differenzierung gibt es dann leider nicht. Das zeigt vor allem eins: In der Ausbildung fehlt ein elementarer Baustein. 🙄
November 19, 2025 at 3:37 PM
In den letzten Jahren gab es auch immer mal wieder eine Zeit ohne Schnittverbot. Mir passte es dann nur nicht so richtig. 🙈 Aber letztlich bin ich jetzt eigentlich froh über die hohen Bäume. Geben schön Schatten.
August 3, 2026 at 7:04 PM
**Für Gehölze gilt ab dem 1. März bundesweit das gesetzliche Schnittverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz.** Bis einschließlich 30. September dürfen Bäume außerhalb von Wäldern und gärtnerisch genutzten Flächen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder entfernt werden. Ziel der Regelung ist der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit. Erlaubt bleiben lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa zur Gesunderhaltung von Bäumen, sofern dabei keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren beeinträchtigt werden. Die Stadt Wolfsburg bittet alle Bürger*innen, dieses bei der Gartenpflege zu berücksichtigen. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern geahndet werden. Weitere Informationen stellt die Stadt online auf wolfsburg.de/umweltnaturschutz/naturschutz/baumschutz bereit. Darüber hinaus steht die Untere Naturschutzbehörde der Stadt für Fragen per E-Mail an naturschutz@stadt.wolfsburg.de oder telefonisch unter 05361282830 bereit. Foto: adobe stock
citylife-wob.de
February 11, 2026 at 10:33 AM
Ja, man musste schon suchen bis imzu sehen ist um was es überhaupt ging

Kenn ich garnicht, Schnittverbot
February 27, 2025 at 5:37 PM