Da das LG in der Ablehnung der Berufung schon das Bay. OLG zitiert, wird eine Revision dorthin nichts bringen. Wäre aber der nötige dritte Schritt im Marsch durch die Instanzen, um BGH/BVerfg (?) anzurufen. Lohnt sich das noch? Nehmen die das überhaupt an?
Da das LG in der Ablehnung der Berufung schon das Bay. OLG zitiert, wird eine Revision dorthin nichts bringen. Wäre aber der nötige dritte Schritt im Marsch durch die Instanzen, um BGH/BVerfg (?) anzurufen. Lohnt sich das noch? Nehmen die das überhaupt an?