Es fehlt mir als Dateninhaber die Möglichkeit zentral zu sehen, wer weshalb aus welchem Grund meine Daten hat und verwertet.
Aber: es muss schneller gehen, dass interagierende Datenverwerter eine Freigabe meinerseits bekommen.
Es fehlt mir als Dateninhaber die Möglichkeit zentral zu sehen, wer weshalb aus welchem Grund meine Daten hat und verwertet.
Aber: es muss schneller gehen, dass interagierende Datenverwerter eine Freigabe meinerseits bekommen.
Dazu etabliert das EU-Recht zunächst eine Reihe von Regeln für Datendienste mit Elementen der #Obhut und der #Geschäftsbesorgung. Die wichtigsten Dienstleister in diesem Sinne sind der datenschutzrechtlich Verantwortliche und der Dateninhaber im
Dazu etabliert das EU-Recht zunächst eine Reihe von Regeln für Datendienste mit Elementen der #Obhut und der #Geschäftsbesorgung. Die wichtigsten Dienstleister in diesem Sinne sind der datenschutzrechtlich Verantwortliche und der Dateninhaber im
Art. 5 Abs. 1: "𝐟𝐮̈𝐫 𝐝𝐞𝐧 𝐍𝐮𝐭𝐳𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐞𝐧𝐭𝐠𝐞𝐥𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡, in derselben Qualität, die dem Dateninhaber zur Verfügung steht, einfach, sicher, 𝐟𝐮̈𝐫 𝐝𝐞𝐧 𝐍𝐮𝐭𝐳𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐞𝐧𝐭𝐠𝐞𝐥𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡"
Art. 5 Abs. 1: "𝐟𝐮̈𝐫 𝐝𝐞𝐧 𝐍𝐮𝐭𝐳𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐞𝐧𝐭𝐠𝐞𝐥𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡, in derselben Qualität, die dem Dateninhaber zur Verfügung steht, einfach, sicher, 𝐟𝐮̈𝐫 𝐝𝐞𝐧 𝐍𝐮𝐭𝐳𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐞𝐧𝐭𝐠𝐞𝐥𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡"