Das SBGG ist verabschiedet. Und jetzt klagen wir es bitte zurecht, bis es seines Namens würdig ist.
Das SBGG ist verabschiedet. Und jetzt klagen wir es bitte zurecht, bis es seines Namens würdig ist.
Mehr Infos: transinterqueer.org/sbgg
Mehr Infos: transinterqueer.org/sbgg
Sag's, wie es ist:
Ein SBGG das Personen ausschließt, z.b. durch rassistische Inhalte, soll die vorrangig weiße Mehrheit befriedigen und Ruhigstellen.
Ein SBGG, dass auch nur eins meiner Geschwister ausschließt kann nicht meins sein.
Sag's, wie es ist:
Ein SBGG das Personen ausschließt, z.b. durch rassistische Inhalte, soll die vorrangig weiße Mehrheit befriedigen und Ruhigstellen.
Ein SBGG, dass auch nur eins meiner Geschwister ausschließt kann nicht meins sein.
Körperliche und geschlechtliche Selbstbestimmung ist feministische Grundforderung und stehen allen zu – bedingungslos!
Körperliche und geschlechtliche Selbstbestimmung ist feministische Grundforderung und stehen allen zu – bedingungslos!
- Die SPD und Chatkontrolle, VDS und SBGG
- die Verfassungswidrigkeit ungefähr jedes Regierungsvorhabens
- Die SPD und Chatkontrolle, VDS und SBGG
- die Verfassungswidrigkeit ungefähr jedes Regierungsvorhabens
Wenn Liebich im Frauenvollzug bleibt, dann weil die JVA ein Zeichen gegen das SBGG setzen will, nicht weil das SBGG hierauf Einfluss hat.
Wenn Liebich im Frauenvollzug bleibt, dann weil die JVA ein Zeichen gegen das SBGG setzen will, nicht weil das SBGG hierauf Einfluss hat.
Nein 251
Enthaltung 11
Das SBGG ist durch. Endlich.
Nein 251
Enthaltung 11
Das SBGG ist durch. Endlich.
A) SBGG-Anträge kann jedes Standesamt in Deutschland annehmen
B) das SBGG sagt nix über die Anzahl von Vornamen
C) der Bezug von Vorname und Geschlecht ist nicht gesetzlich geregelt und Art 2 GG schützt Namenswahl
A) SBGG-Anträge kann jedes Standesamt in Deutschland annehmen
B) das SBGG sagt nix über die Anzahl von Vornamen
C) der Bezug von Vorname und Geschlecht ist nicht gesetzlich geregelt und Art 2 GG schützt Namenswahl
Auf die Website www.sbgg.info gehen
→ auf „Leitfaden für Erklärungsberechtigte"klicken
→ auf „einfache Sprache" klicken
(Sharepic von www.minas-ev.de zur Verfügung gestellt, danke!)
Auf die Website www.sbgg.info gehen
→ auf „Leitfaden für Erklärungsberechtigte"klicken
→ auf „einfache Sprache" klicken
(Sharepic von www.minas-ev.de zur Verfügung gestellt, danke!)