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www.justiz.bayern.de/gerichte-und...
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District Court of Delaware
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BGH, Beschluss vom 31. Juli 2025 - I ZR 155/23 @offenenetze.de @gntrbrth.bsky.social #TeamUrhR
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BGH, Beschluss vom 17.07.2025 - I ZB 82/24
Anbieter von Clouddiensten sind nicht Schuldner der Speichermedienvergütung nach § 54 UrhG
BGH, Beschluss vom 17.07.2025 - I ZB 82/24
Anbieter von Clouddiensten sind nicht Schuldner der Speichermedienvergütung nach § 54 UrhG
Wie stellt Ihr einstweilige Verfügungen im Parteibetrieb an eine RA:in auf der Gegenseite *elektronisch* zu? 1/
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go.bsky.app/7vbnnKa
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Generalanwalt Emiliou in der Rechtssache C‑579/24 Austro Mechana / AKM zur Frage, ob für Vervielfältigungen auf Plattformen wie YouTube (Art. 17 DSM-RL / § 4 UrhDaG) gesonderte Nutzungsrechte eingeholt werden müssen, oder diese in der Lizenz zur öffentlichen Wiedergabe enthalten sind.
Generalanwalt Emiliou in der Rechtssache C‑579/24 Austro Mechana / AKM zur Frage, ob für Vervielfältigungen auf Plattformen wie YouTube (Art. 17 DSM-RL / § 4 UrhDaG) gesonderte Nutzungsrechte eingeholt werden müssen, oder diese in der Lizenz zur öffentlichen Wiedergabe enthalten sind.
⚓️ Popeye
🕵️ The Maltese Falcon
📖 The Sound and the Fury
🇮🇹 A Farewell to Arms
🏠️ A Room of One's Own
🙌 Hallelujah
🎺 Bolero
and many more!
🧵👇
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www.musikindustrie.de/presse/press...
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OLG Nürnberg (3 U 2291/23) zur Auslegung einer Unterlassungserklärung. Abrufbarkeit eines Werks über Direktlink, Archive.org oder die Bing-Suche stellt keine Verletzung des § 19a UrhG dar und ist daher auch keine Verletzung einer entsrpechenden UE.
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OLG Nürnberg (3 U 2291/23) zur Auslegung einer Unterlassungserklärung. Abrufbarkeit eines Werks über Direktlink, Archive.org oder die Bing-Suche stellt keine Verletzung des § 19a UrhG dar und ist daher auch keine Verletzung einer entsrpechenden UE.
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Das wäre entgegen der Rpsr. des BGH "Produktfotografien" (I ZR 50/24)
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Das wäre entgegen der Rpsr. des BGH "Produktfotografien" (I ZR 50/24)
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