Keine Nötigung, nur Verstoß gegen das VersG. Die Gründe des Richters:
👨⚖️ Eine Verurteilung wäre eine „haarsträubende Überdehnung des Gewaltbegriffs“
👨⚖️ Unser Protest sei nicht verwerflich wegen Art. 20a GG (Staatspflicht Lebensgrundlagen zu schützen)
Keine Nötigung, nur Verstoß gegen das VersG. Die Gründe des Richters:
👨⚖️ Eine Verurteilung wäre eine „haarsträubende Überdehnung des Gewaltbegriffs“
👨⚖️ Unser Protest sei nicht verwerflich wegen Art. 20a GG (Staatspflicht Lebensgrundlagen zu schützen)
Nach ursprünglicher Duldung und einer Entscheidungsfindung über eine Stunde hat die Polizei beim Aufmarsch für den verstorbenen Neonazi Siegfried Borchert hat die Polizei erklärt, das Tragen der schwarz-weiß-roten Fahne sei eine Straftat nach § 27 des VersG NRW. Es folgten
Nach ursprünglicher Duldung und einer Entscheidungsfindung über eine Stunde hat die Polizei beim Aufmarsch für den verstorbenen Neonazi Siegfried Borchert hat die Polizei erklärt, das Tragen der schwarz-weiß-roten Fahne sei eine Straftat nach § 27 des VersG NRW. Es folgten
Ob G20 (Hamburg), S21 & 1. Mai (Stuttgart), das VersG (NRW) oder den Demos gegen Coronamaßnahmen (Berlin) ect. - das Netz ist geflutet mit Fake News von der Polizei.
#GI2911 #Hessen
Liebe Journis, wenn die Polizei im Laufe des Tages wieder anfängt, ohne Belege von "verletzten Polizist*innen" zu schwafeln, und damit ihre eigene massive Gewalt rechtfertigt: denkt an #Widersetzen 2024, und wie Ihr immer wieder auf die Bullen reinfallt.
Frauen hätten auf Toilette die Tür nicht schließen dürfen, eine Beamtin habe ihren Fuß in die Tür gehalten.
5/
Frauen hätten auf Toilette die Tür nicht schließen dürfen, eine Beamtin habe ihren Fuß in die Tür gehalten.
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#ms0507
#ms0507
Wegen Straftaten nach § 21 VersG. Da selbst ein Herr Adrat erkennt ("eine Versammlung ist dass Interview nun nicht") analog.
Wegen Straftaten nach § 21 VersG. Da selbst ein Herr Adrat erkennt ("eine Versammlung ist dass Interview nun nicht") analog.
Nach Lisa gestern wurde heute auch Alison freigesprochen – für einen Protest mit Ankleben. Auch keine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß des VersG wurde vergeben.
Kommt am 25.11. zur Straße des 17. Juni und besetzt sie mit uns für das Überleben!
Nach Lisa gestern wurde heute auch Alison freigesprochen – für einen Protest mit Ankleben. Auch keine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß des VersG wurde vergeben.
Kommt am 25.11. zur Straße des 17. Juni und besetzt sie mit uns für das Überleben!
🤷♂️🤷♂️🤷♂️
recht.nrw.de/lmi/owa/br_b...
🤷♂️🤷♂️🤷♂️
recht.nrw.de/lmi/owa/br_b...
www.lto.de/recht/nachri...
www.lto.de/recht/nachri...
Weil mich das doch etwas sehr gewundert hat, hab ich zur Kontrolle das VersG NW nachgeschaut und die Voraussetzungen für ein Einschreiten sind deutlich strenger
Weil mich das doch etwas sehr gewundert hat, hab ich zur Kontrolle das VersG NW nachgeschaut und die Voraussetzungen für ein Einschreiten sind deutlich strenger